Sportanlagen in Wohnnachbarschaft. Schutz der Wohnnachbarschaft gegen Geräuschimmissionen beim Betrieb von Sportanlagen nach den Vorschriften des öffentlichen Bundesimmissionsschutzrechts.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 98/2297
DST: P 120/401

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DI

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Abstract

Die Arbeit untersucht, welche Anforderungen das Bundesimmisionsschutzgesetz und die Sportanlagenlärmschutzverordnung bei Errichtung und Betrieb von Sportanlagen in Bezug auf Geräuschimmissionen an die Anlagebetreiber stellen und welche Ansprüche sich hieraus für den immissionsbetroffenen Wohnnachbarn ergeben. Es gibt immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen (Motorsport, Schießstände für Handfeuerwaffen und Schießplätze) und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (alle anderen Sportstätten). Die Genehmigungsfähigkeit hängt maßgeblich von der Auslegung des Begriffs der "schädlichen Umwelteinwirkungen" ab. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind schädliche Umwelteinwirkungen Immissionen, die nach Art, Dauer oder Ausmaß geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. kirs/difu

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244 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 83