Die kleinen kommunalen Steuern.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Köln

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ZLB: 97/3783
DST: U 210/52

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DI

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Abstract

Der Begriff "kleine kommunale Steuer" ist von dem Autor bewußt gewählt worden, um eine negative Kennzeichnung des herkömmlichen Begriffs der Bagatellsteuer zu vermeiden. Hierunter fallen Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Getränkesteuer, Zweitwohnungsteuer, Jagd- und Fischereisteuer. In der Vergangenheit, aber auch in der Gegenwart gab und gibt es immer wieder Versuche, diese Steuern abzuschaffen, mit der Begründung, der Ertrag gemessen an den hohen Verwaltungskosten sei zu niedrig und diesen Steuern wirkten unsozial. Diese Aspekte versucht die Arbeit zu analysieren und gibt einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und die Ausgestaltung der gängigen kleinen kommunalen Steuer. Schließlich stellt der Autor fest, daß die erhobenen kleinen kommunalen Steuern in Deutschland nicht gegen das Recht der EU verstoßen. kirs/difu

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237 S.

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Neue Schriften des Deutschen Städtetages; 72