Hoheitsbetrieb und Betrieb gewerblicher Art im Umsatz- und Körperschaftsteuerrecht. Gleichheitsmaßstab und Systemgedanke im Steuerrecht.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 98/1133
DST: S 200/42

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DI

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Abstract

Der Staat wird einerseits hoheitlich tätig (in Erfüllung originärer Staatsaufgaben) andererseits auch erwerbswirtschaftlich wie ein Privatunternehmen. Die öffentliche Hand ist grundsätzlich nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art steuerpflichtig. Hoheitsbetriebe dagegen bleiben steuerfrei. Die Arbeit versucht, ausgehend vom verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit aufzuzeigen, daß die Abgrenzung beider Bereiche streng am Grundsatz der Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts auszurichten sind. Am Beispiel der Regelungen im Körperschaft- und Umsatzsteuerrecht werden Hintergründe untersucht. Schließlich wird die Frage diskutiert, ob die Umsatzsteuer vom Gesetzgeber als gerecht zugrundegelegte Wertung der Verbrauchsbelastung, nicht eine ausnahmslose Steuerpflicht der gegen Entgelt tätig werdenden öffentlichen Hand erfordert. kirs/difu

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193 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2124