Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Naturschutzfachliche Anforderungen. Seminar 19.-21. September 1995 in Bonn.

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DE

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Laufen/Salzach

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ZLB: 97/1476-4
DST: S 820/206

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Zusammenfassung

Der Reformbedarf des Bundesnaturschutzgesetzes wird in den Beiträgen aus der Sicht des Bundes, der Kommunen und der Bundesländer, aus Sicht der Naturschutzverbände wie auch von internationaler Seite beleuchtet. Vorgestellt werden daneben die vorliegenden Gesetzesentwürfe. Regelungsmängel, die die Defizite im Vollzug des Gesetzes noch verstärken, zeigen sich aktuell besonders darin, daß die europäische Dimension des Naturschutzrechts noch nicht nachvollzogen ist. Ein Schwerpunkt ist darüber hinaus die Regelung des Verhältnisses zwischen Naturschutz und Landwirtschaft. Erneuerungsbedürftig sind auch viele Formulierungen, um die Grundsätze des ökologischen Naturschutzes klarer zu definieren, den derzeit recht anthropozentrischen Charakters des Gesetzes zu ändern oder eine Überbetonung des technischen Umweltschutzes durch Luftreinhalte-, Abfall- und Abwassergesetzgebung zu verhindern. Erforderlich ist eine Anpassung an die umfassende UN-Konvention über Artenvielfalt. Aus kommunaler Sicht ist u.a. die Neuregelung Eingriffsregelung von Interesse. eh/difu

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73 S.

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Laufener Seminarbeiträge; 1/96