Hilfe zur Arbeit in Mannheim. Integration durch Arbeit und Qualifizierung.
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DE
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Mannheim
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ZLB: 96/602-4
DST: H 120/241
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Abstract
"Hilfe zur Arbeit" - der neuformulierte sozialhilferechtliche Auftrag der Beschäftigungsförderung von Sozialhilfeempfängern - hat ihre rechtlichen Grundlagen in den §§ 18-20 BSHG. Die Broschüre informiert über die Verfahrensabläufe, den Personenkreis, die Projekte, Arbeitsfelder, Träger und den Mitteleinsatz entsprechender Maßnahmen in der Stadt Mannheim. In der Bewertung der Maßnahmen für Sozialhilfeempfänger wird als Hauptaspekt arbeitsvertraglicher "Hilfe zur Arbeit" der neuerworbene Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, d.h. die Rückführung in das AFG-Leistungssystem festgehalten. Perspektivisch wird eine Integration der Maßnahmen in das Gesamtkonzept kommunaler Beschäftigungsförderung angestrebt, um so dem gesetzlichen Auftrag zur Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten nachzukommen: Notwendig ist ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik hin zur Finanzierung von "Arbeit statt Arbeitslosigkeit" und "Arbeit statt Sozialhilfe". Im Anhang ist eine Kosten-Nutzen-Kalkulation der "Hilfe zur Arbeit", eineModellrechnung für ausgewählte Haushaltstypen und ein rasterförmige Darstellung der Projekte aufgenommen werden. goj/difu
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34 S.
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Sozialhilfe - Entwicklungen - Tendenzen