Harmonisierung des Rechts der städtebaulichen Satzungen.
Selbstverl.
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Selbstverl.
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DE
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Münster
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ZLB: 95/3082
BBR: A 12 667
IfL: Z 131 - 159
DST: R 200/1020
BBR: A 12 667
IfL: Z 131 - 159
DST: R 200/1020
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S
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Abstract
Mit Auslaufen des BauGB-Maßnahmengesetzes und der Überleitungsvorschriften für die neuen Bundesländer steht der Gesetzgeber vor der Aufgabe, das Städtebaurecht wieder einer einheitlichen Kodifikation zuzuführen. Weiterhin bedarf es der Klärung, ob und inwieweit Einflüssen des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das Bundesbaurecht legislativ Rechnung getragen werden muß. Die Untersuchung beschäftigt sich mit dem Recht der städtebaulichen Satzungen, einem Gebiet, dessen stetig gewachsene praktische Bedeutung sich an der Vielzahl der existierenden Satzungstypen ablesen läßt. Für diese bestehen de lege lata sehr unterschiedliche verfahrens- und materiellrechtliche Anforderungen, deren Rechtfertigung sich dem Gesetzesanwender oft nicht ohne weiteres erschließt. Der Grund dafür ist nicht zuletzt darin zu sehen, daß bisher eine vom einzelnen Satzungstyp losgelöste vergleichende Analyse des Rechts der städtebaulichen Satzungen fehlte. Die Gesamtbetrachtung behandelt übergreifend alle Satzungstypen und ihre rechtlichen Implikationen. Sie setzt sich behutsam für Änderungen ein, warnt aber eindringlich vor de lege ferenda zu stark ausufernden Vereinheiltichungsbemühungen trotz der zweifellos vorhandenen Komplexität des heutigen Normbestandes. fu/difu
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XVII, 235 S.
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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 159