Das neue kommunale Verfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen. Das neue Recht und seine Hintergründe. Eine systematische Darstellung für Verwaltung und Politik.
Dt. Gemeindeverl.
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Dt. Gemeindeverl.
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DE
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Köln
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ZLB: 95/1882
DST: Fb 200-75-/56
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RE
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Abstract
Das kommunale Verfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen hat die tiefgreifendste Reform seit seiner Einführung im Jahr 1952 erfahren. Zu den markantesten Änderungen der Novelle vom 17.5.1994 gehört die Abschaffung der sogenannten "Doppelspitze", d.h. die Zusammenführung der bisher getrennt wahrgenommenen Rechte und Pflichten der politischen Repräsentanz mit denen des Hauptverwaltungsbeamten in der Hand eines nunmehr hauptamtlichen Bürgermeisters (Oberbürgermeisters) bzw. hauptamtlichen Landrats. Weitere Schwerpunkte: eine verbesserte Bürgerbeteiligung (durch Einführung von Einwohnerantag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid), die Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter, die Einrichtung von Ausländerbeiräten und das Abschaffen der Genehmigungsvorbehalte im Haushaltsrecht; Regelungen zur Fraktionsarbeit, Sicherung der Ehrenamtlichkeit sowie Neuordnung des Rechts der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen und die Einführung einer Experimentierklausel. difu
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XIV, 215 S.