Der Vorhaben- und Erschließungsplan iSd § 7 BauGB-MaßnahmenG. Eine Darstellung aus baurechtlicher und investitionsvorrangrechtlicher Sicht. Kommentierende Darstellung.

Rehm
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München

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ZLB: 95/538
DST: R 60/331

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RE

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Abstract

Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein neues bauplanungsrechtliches Instrument, das neben die bisher üblichen Bebauungspläne tritt. Der investitionsvorrangrechtliche VEP hat die Wirkung eines Investitionsvorrangbescheides. Damit ist es möglich, Eigentum an Grundstücken in den neuen Bundesländern zu erwerben, für die Rückübertragungsansprüche von Alteigentümern angemeldet wurden. Im gesamten Bundesgebiet kann nunmehr kurzfristig neues Bauplanungsrecht geschaffen werden, alte Bebauungspläne können "überplant" werden. Die Planungsdauer ist gegenüber der herkömmlichen Bauleitplanung wesentlich verkürzt, wobei der VEP die gleichen Rechtswirkungen wie eine Bebauungsplan erzeugt. difu

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XXIII, 250 S.

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