Umweltverträglichkeitsprüfung - Gibt es Standards? Workshop 17.-18.6.1991 in Münster.

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Münster

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ZLB: 94/2457

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S
KO

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Umweltstandards dienen der Standardisierung und der Operationalisierung bestimmter Rechtsbegriffe des Umweltrechts. Sie setzten diese Begriffe in präzise definierte Größen um, erleichtern den Vollzugs des Umweltrechts (hier besonders der Umweltverträglichkeitsprüfung), verkürzen die Dauer behördlicher Verfahren und erhöhen zudem die Vorhersehbarkeit der Entscheidung und damit die Rechtssicherheit. Dabei entsteht die Frage, ob rein ökologische Standards definiert werden können oder ob solche Maßstäbe verwendet werden können, die das Ergebnis einer auch an ökonomischen Erfordernissen orientierten Abwägung sind. Auch ist zu fragen, ob die Umweltauswirkungen gegeneinander aufgerechnet werden dürfen und wie diese Saldierung durchgeführt werden kann. Umweltverträglichkeitsprüfung und Standards werden sowohl aus Sicht der Praxis (Energie- und Entsorgungswirtschaft) als auch der Naturwissenschaften (Limnologie, umweltanalytische Labors, Zoologie) und der Gesellschaftswissenschaften (Recht, Ökonomie und Ethik) erörtert. goj/difu

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V, 167 S., Anh.

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Vorträge und Studien; 1