TA Luft. Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und 4. BImSchV.

Rehm
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1994

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Rehm

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München

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ZLB: 94/2601

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RE

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Die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) gibt den Behörden Anweisungen für ihr Verwaltungshandeln bei der Genehmigung einschließlich Teilgenehmigung, dem Vorbescheid von Anlagen, bei der wesentlichen Änderung und bei nachträglichen Anordnungen. Sie ist eine Verwaltungsvorschrift, die für die Behörden verbundlich ist, nicht jedoch für den Betreiber von Anlagen und für Gerichte. Sie entfaltet jedoch für sie im Ergebnis mittelbar ebenfalls eine weitgehende Wirkung. Der aktuelle Text der TA Luft ist mit einer Einführung der grundsätzlichen Regelung versehen. Mit aufgenommen sind die "Empfehlungen zur Konkretisierung der Dynamisierungsklauseln der TA Luft", die der Länderausschuß für Emissionsschutz verabschiedet hat. Ebenfalls enthalten ist ein Auszug aus dem Bundesimmmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). difu

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V, 179 S.

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