Die Altschulden aus dem volkseigenen Wohnungsbau.
de Gruyter
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de Gruyter
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DE
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Berlin
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ZLB: 94/2998
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GU
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Abstract
Nach der Wiedervereinigung wurde der volkseigene Wohnungsbestand der ehemaligen DDR nach den Bestimmungen des Einigungsvertrags in das Vermögen der Gemeinden überführt. Auch die Altverbindlichkeiten, die für die Finanzierung dieses Wohnungsbestandes noch existierten, wurden im Verhältnis 2:1 umgestellt. Noch nicht endgültig geklärt ist jedoch, wer die Rechtsnachfolge für diese Verbindlichkeiten übernehmen muß. Ziel der Studie ist es, auf der Grundlage des jetzt geltenden bundesrepublikanischen Rechts zu untersuchen, ob im Fall der Verpflichtungen aus dem sogenannten volkseigenen Wohnungsbau die Wohnungsbauunternehmen und/oder auch die heutigen Gemeinden gegenüber der Staatsbank aus den Kreditverträgen verpflichtet sind. wi/difu
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76 S.