Die Familiengerichtshilfe des Jugendamts.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1992
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Kehl
item.page.language
item.page.issn
0937-1982
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 93/3754-4
item.page.type
item.page.type-orlis
S
Authors
Abstract
Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird in der Literatur der Familiengerichtshilfe nur noch eine untergeordnete Bedeutung beigemessen, d.h. sie wird auf die Rolle eines Boten zwischen Gericht und Eltern reduziert, was sich aus dem Gesetz ergibt, aber auch auf gesellschaftliche Entwicklungen und neuere Erkenntnisse der Scheidungsforschung zurückgeht.Demgegenüber führt der Autor aus, daß das veränderte Aufgabenverständnis de lega lata nicht zu begründen ist, beschreibt die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes dem Inhalt und Umfang nach und geht auf das Verfahren der Mitwirkung ein.Auch eine Einschränkung der Mitwirkungspflicht durch den Datenschutz ist nicht gegeben.Er hält fest, daß die Familiengerichtshilfe zu einer gutachterlichen Stellungnahme gegenüber dem Familiengericht verpflichtet ist. goj/difu
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
9 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Diskussionspapiere; 9/92