Das Binnenmarktrecht als Daueraufgabe. Referate des XVI. Kolloquiums der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Europarecht am 26./27. Oktober 2000 in Bielefeld.

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Baden-Baden

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ZLB: 2002/2423
DST: S 340/174

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RE

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Abstract

Der Binnenmarkt ist Voraussetzung und Gradmesser der europäischen Integration. Seine Sicherung und Fortentwicklung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Gemeinschaftsorgane. Das Recht, welches den Binnenmarkt konstituiert, muss angesichts der Dynamik seines Gegenstandes laufend angepasst werden. Insofern ist das Binnenmarktrecht eine Daueraufgabe. Zu den aktuellen Herausforderungen gehören insbesondere der lauter werdende Ruf nach einem verstärkten Schutz sozialstaatlicher und anderer Gemeinwohlbelange gegen die Risiken einer Marktwirtschaft, die Erweiterung des Raumes ohne Binnengrenzen um die Staaten Mittel- und Osteuropas, die Einflüsse des Gemeinschaftsrechts auf das Unternehmensrecht sowie das Verhältnis der europäischen Marktverfassung zur Welthandelsordnung. difu

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190 S.

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Europarecht; Beih. 1/2002