Die Teilnahme von Unionsbürgern an Kommunalwahlen und kommunalen Abstimmungen in Bayern. Stand: Mai 1999.
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DE
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Berlin
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ZLB: 2000/917
DST: Fb 350-40-/13
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DI
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Abstract
Es wird geprüft, inwieweit die von Bayern durchgeführte Umsetzung der Richtlinie 94/80/EG des Rates vom 19.12.94 mit den Vorgaben des europäischen Rechts und denen des Grundgesetzes (GG) übereinstimmt. Durch das Kommunalwahlrecht aus Art. 19 Abs.1 des Europäischen Gemeinschaftsvertrages sollen Angehörige der Mitgliedstaaten erstmals die Möglichkeit erhalten, sich am politischen Willensbildungsprozess des jeweiligen Aufnahmestaates zu beteiligen. Im Mittelpunkt der Studie steht die rechtliche Zulässigkeit der vom bayerischen Landesgesetzgeber normierten Ausnahmen und Besonderheiten, bezogen auf das aktive und passive Kommunalwahlrecht ausländischer Unionsbürger. Schließlich geht die Autorin auf die rechtlichen Konsequenzen ein, die sich aus der Einführung des Kommunalwahlrechts hinsichtlich auf Mitwirkung dieser Personen in den kommunalen Gremien der Ausländerbeiräte in Bayern ergeben. kirs/difu
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176 S.