Wegmarken einer nachhaltigen Raumentwicklung. Vom Systemzugang über die normativen Ziele und Grundsätze zur Richtplanung.

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Zürich

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BBR: C 26 034

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"Nachhaltige Raumentwicklung" hat Konjunktur, nicht zuletzt die Novellierung des deutschen Raumordnungsgesetzes verweist darauf. Auch in anderen europäischen Ländern sind ähnliche Bestrebungen zu beobachten. Am Beispiel der Schweiz wird zuerst überprüft, inwieweit die Ziele und Grundsätze der dortigen Raumplanung den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Das Ergebnis: Wenn man diesen neuen Ansprüchen Rechnung tragen will, ist eine grundlegende Revision des Raumplanungsgesetzes notwendig. Auf der Basis des entwickelten normativen Überprüfungsmaßstabes - abgeleitet aus einem dynamischen, ganzheitlichen Verständnis von Nachhaltigkeit - wird zur Umsetzung dieses Leitbildes auf die (kantonale) Richtplanung gesetzt. Um diese Aufgabe zu erfüllen, bedarf sie allerdings einer Neuausrichtung - stärker prozessorientiert und interdisziplinär ausgerichtet. Entsprechend wird der Entwurf eines vierteiligen Richtplanungsprozesses - verstanden als vier parallel zueinander verlaufende Spuren - vorgestellt. Richtplanung muss demnach vorsorgend, abstimmend, umsetzungsorientiert und nachprüfend sein. Dies jedoch nicht en detail, sondern mit einer Konzentration auf die Schlüsselfaktoren der Entwicklung. Das Schlussfazit: "Das (Selbst)Verständnis der RaumplanerInnen - nehmen sie die Herausforderung an - wird im Lichte der nachhaltigen Entwicklung ein verändertes sein". - Bgm.

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100 S.

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