Denkmalschutzrecht in Hamburg. Praxis-Kommentar zum Hamburgischen Denkmalschutzgesetz 2013.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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DE

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Stuttgart

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ZLB: R 463/34

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RE

Zusammenfassung

Das Denkmalschutzrecht in Hamburg hat ca. 2.800 Einzeldenkmäler, 2.200 Ensembles und 3.000 Bodendenkmäler einer Genehmigungspflicht unterstellt. Eigentümer und Verfügungsberechtigte in Hamburg bedürfen für bauliche Änderungen an diesen Objekten einer Genehmigung. Dies führt in der Praxis zu Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten. Der Kommentar zum Denkmalschutzrecht hilft über diese Schwierigkeiten hinweg und ist eine rechtssichere Handreichung im Genehmigungsverfahren.

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XIII, 162

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