Qualität durch Beteiligung in der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII. Ergebnisse und Anregungen aus einem Modellprojekt durchgeführt in Kooperation mit den Jugendämtern Siegen und Paderborn und dem Kinder haben Rechte e.V.

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DE

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Münster

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Zusammenfassung

Die Praxis der Hilfeplanung nach § 36 KJHG im Focus der Beteiligung der Adressatinnen anzuregen und zu fördern, dabei mit den Beteiligten vor Ort die Alltagspraxis zu überprüfen, konkrete und praktische Wege und Handlungsmöglichkeiten, aber auch Hindernisse aufzuzeigen und diese in der örtlichen Praxis umzusetzen, war das vorrangige Ziel des Modellprojektes. Folgende Fragestellungen waren dabei leitend: Was bedeutet und beinhaltet Beteiligung für die Adressaten und Fachkräfte die am Hilfeplan mitwirken? Wie kann die Beteiligung von Kindern / Jugendlichen und ihren Eltern gefördert und aktiviert werden? Welche organisatorischen Rahmenbedingungen und professionellen Grundhaltungen, Handlungsmuster und Methoden sind für die Förderung und Aktivierung von Beteiligung angemessen? Welche Ansätze, Verfahrenskriterien und Schritte sind geeignet, um Beteiligung von Mädchen, Jungen und ihren Sorgeberechtigten zu verankern? Vor dem Hintergrund, dass Hilfen zur Erziehung umso erfolgreicher sind, je nachvollziehbarer und transparenter ihre Ausgestaltung geschaffen ist, je mehr sie unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessenlagen entsprechen und je mehr sie von allen Beteiligten getragen und gewollt sind, erschien ein Modellprojekt zum Thema Partizipation in der Hilfeplanung sowohl für das Landesjugendamt als auch für die kommunalen Jugendämter von Interesse. difu

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191S.

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Ideen und Konzepte; 37