Hilfen nach § 35 a SGB VIII KJHG. Gefahr der Stigmatisierung junger Menschen oder Chance für die Bereitstellung effektiver und bedarfsgerechter Hilfeangebote.

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Trotz mancher fachpolitischer Bedenken wird der § 35 a KJHG als Rechtsgrundlage für die Gewährung von Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer seelischen Behinderung zunehmend offensiv genutzt. Dadurch eröffnet sich die Chance, in Einzelfällen eine individuell und bedarfsgerecht ausgestaltete Hilfe für junge Menschen mit einer bestehenden oder einer drohenden seelischen Behinderung bereit zu stellen. Ein weiterer Grund für das wachsende Interesse an der Handhabung und Umsetzung des § 35 a dürfte in dem vor knapp einem Jahr in Kraft getretenen 9. Buch des Sozialgesetzbuches mit dem Titel "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" liegen. Die Beiträge dieser Broschüre setzen sich mit den Vor- und Nachteilen in der Anwendung des § 35 a KJHG auseinander, sie zeigen aber auch auf, welchen Stellenwert Eingliederungshilfen für junge Menschen mit einer seelischen Behinderung künftig in den Einrichtungen der Erziehungshilfe haben und wie diese sich konzeptionell darauf einstellen können. So enthält das Heft Praxisbeispiele, die ausführlich und detailliert über konzeptionelle Aspekte von speziellen Angeboten für junge Menschen mit einer seelischen Behinderung informieren und über die praktischen Erfahrungen bei der Arbeit mit diesen Zielgruppen anhand konkreter Einzelfälle berichten. difu

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160 S.

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EREV-Schriftenreihe; 2002/1