Tod eines Kindes. Soziale Arbeit und strafrechtliche Risiken.

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Baden-Baden

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VfK: 98/1086

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RE

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Abstract

Immer wieder berichten Medien über familiär vernachlässigte Kinder, über sexuellen Mißbrauch oder Gewalt an Kindern und über Kinder, die durch Elternhand zu Tode gekommen sind. In die Abscheu und das Entsetzen vor solchen Ereignissen mischen sich zunehmend massive Vorwürfe an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der kommunalen Jugendämter/ASD, die für die Betreuung der betroffenen Familien und Kinder zuständig waren. Welche strafrechtlichen Pflichten hat die Fachkraft der Jugendhilfe? Wie macht sie sich strafrechtlich verantwortlich? Unter welchen Voraussetzungen zwingt sie das Strafrecht zum Eingreifen? Diesen Fragen geht die Untersuchung nach. Sie will die Handlungskompetenz der betroffenen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter stärken. difu

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163 S.

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