BAG ASD/KSD fordert... Fallzahlbegrenzung für die Fachkräfte (Bezirkssozialarbeit) in den Allgemeinen Sozialen Diensten/Kommunalen Sozialen Diensten.
Juventa
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Juventa
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Weinheim
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ISSN
0340-8469
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Zusammenfassung
Auch für Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst müssen die Fallzahlen begrenzt werden, wenn Kinderschutz wirksam sein soll, so die Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeine Soziale Dienste/ Kommunale Dienste in ihrer Stellungnahme. Vorbild ist das Arbeitsfeld der Vormundschaften und Pflegschaften, wo Mitarbeiter nur noch maximal fünfzig Fälle bearbeiten dürfen.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Sozialmagazin
Ausgabe
Nr. 3
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Seiten
S. 42-43