Die Delegation der Rufbereitschaft des Jugendamtes Bochum an einen freien Träger.

Hiller, Petra/Piedboeuf-Schaper, Ruth
Juventa
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Datum

2012

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Herausgeber

Juventa

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Weinheim

Sprache

ISSN

0947-8957

ZDB-ID

Standort

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Gesetzlich ist klar geregelt, dass es sich beim Schutzauftrag der Jugendhilfe nicht um eine polizeilich-präventive, sondern um eine originäre Aufgabe der Jugendhilfe handelt, die mit sozialpädagogischen Mitteln zu bewältigen ist und, dass sich die Zuständigkeit des Jugendamtes nicht ausschließlich auf dessen Dienstzeit der MitarbeiterInnen beschränkt, sondern es sich vielmehr um eine 24-Stunden-Verpflichtung handelt. Unterstützung bei die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgabe können die Jugendämter von Freien Trägern bekommen (§ 3 Abs. 3 Satz 2; § 8a, Abs. 2, § 76 Abs. 1 SGB VIII), wobei "Durchführung" und "Ausführung" nicht die hoheitlichen Eingriffsbefugnisse betrifft. Der folgende Beitrag schildert ein Delegationsmodell der Rufbereitschaft an einen freien Träger und stellt dies zur Diskussion.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Forum Erziehungshilfen

Ausgabe

Nr. 1

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 54-57

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.