Das Verhältnis von Familiengericht und Jugendamt. Kooperation zum Wohle des Kindes?
Lang
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Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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SEBI: R 219/291
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RE
DI
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Obwohl die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt auf eine sehr lange Tradition zurückblickt, kommt es bis heute immer wieder zu Fehlabstimmungen und Konflikten, die nicht selten zu Kindeswohlgefährdungen führen. Ausgerechnet im hochsensiblen Bereich des Kindschaftsrechts überlässt der Gesetzgeber den oftmals schwierigen Abstimmungsbedarf zwischen Familien- und Sozialrecht, zwischen Familiengericht und Jugendamt nur allzu gern der Praxis und entzieht sich einer abschließenden, adäquaten und durchdachten Regelung. Immer wieder wird hier deutlich, dass sowohl der Rechtssuchende als auch die professionellen Akteure kaum in der Lage sind, dieses Dilemma zu bewältigen. Die Arbeit trägt zur Klärung der Problematik bei und arbeitet heraus, ob und wie diese Institutionen in kindschaftsrechtlichen Verfahren den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und umsetzen. Die Autorin legt dar, dass de lege lata eine Lücke im Kindesschutz klafft und zeigt Möglichkeiten auf, welche Schritte de lege ferenda nötig sind, um diese Lücke zu schließen.
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XXVIII, 412 S.
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Studien zum deutschen und internationalen Familien- und Erbrecht; 13