Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung: Was bedeutet die uneingeschränkte Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs nach der UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Recht? Expertise.

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SEBI: R 820/546

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RE
GU

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Anknüpfend an das im Jahr 2003 von der National Coalition herausgegebene Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Lorz prüft diese neue Expertise, inwiefern die Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) die uneingeschränkte Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs nach der UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Recht beeinflusst. Die Expertise beschreibt die rechtlichen Implikationen für eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen gemäß Artikel 3 Abs. 1 der UN-KRK. Der Kindeswohlvorrang enthält eine völkerrechtliche Herausforderung, die bisher weithin außer Acht gelassen wird, obwohl sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, diesen Vorrang in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zu verwirklichen. Die Broschüre enthält auch eine komprimierte englischsprachige Fassung der Expertise.

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44 S.

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