Frühe Hilfen auch für Jugendliche? Gilt der Schutzauftrag § 8a SGB VIII bis zur Volljährigkeit? Dokumentation der Fachtagung am 07. und 08. Oktober 2010 in Berlin.

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Berlin

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SEBI: 4-2011/296
DIFU: SER CXV/78
AGFJ: 11/F2235

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SW
KO

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Abstract

Frühe Hilfen und Kinderschutz wurden in den letzten Jahren sehr stark vorrangig mit kleinen Kindern, die es zu schützen gilt, assoziiert. Aber haben nicht auch Jugendliche ihren ganz eigenen (Kinder-)Schutzbedarf, mit dem sich die Jugendhilfe intensiver beschäftigen sollte? Anliegen der Tagung war es, sich mit den folgenden Fragen auseinanderzusetzen: * Wo steht der Kinderschutz in Deutschland heute? * Hat der § 8a SGB VIII auch was mit Jugendlichen zu tun? * Was sind Gefährdungslagen Jugendlicher allgemein? * Was sind konkrete "gewichtige Anhaltspunkte" (§ 8a SGB VIII)? * Wie verstehe ich als (insoweit erfahrene) Fachkraft mein Arbeitsfeld? * Haben wir Konzepte und Hilfeangebote für Jugendliche im Kinderschutz? * Wie kann das Jugendamt in diesem Bereich aktiver werden? Inhalt der Diskussionen war vor allem auch die Suche nach Anhaltspunkten zum Tätigwerden im Kinder- und Jugendschutz nach § 8a SGB VIII für Jugendliche und die Verständigung darüber, dass Kinderschutzthemen auch solche sind, die sich mit derNutzung neuer Medien, Mobbing, Erpressung, Sucht, Umgang mit Sexualität, Schulschwänzen, Gewalt oder Delinquenz allgemein befassen. Die Tagung sollte anregen zum Nachdenken und Tätigwerden auch über diese Aspekte von Kinderschutz.

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162 S.

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Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe; 78