Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes.
Luchterhand
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Luchterhand
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DE
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Neuwied
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0022-5940
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RE
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Abstract
Der am 16.12.2015 von der Bundesregierung verabschiedete Evaluationsbericht des Kinderschutzgesetzes kommt zu einer positiven Bewertung der Kinder- und Jugendhilfe. Nachfolgend wird kritisiert, dass die Evaluation darin bestand, dass die in der Kinder- und Jugendhilfe Arbeitenden - der Etat stieg hierfür von 1997 17,5 Mrd. auf 2013 35,5 Mrd. Euro um 103 0/0- ihre eigene Arbeit einschätzen sollten. Kinder- und Jugendliche wurden nicht gefragt. Die Strategie der deutschen Kinder- und Familienhilfe, auf stark erhöhte Personalausgaben und harte Interventionen in Familien zu setzen (2014 erfolgten 48 059 Kindesinobhutnahmen durch Jugendämter), wird hinterfragt, weil die Geburtenanzahl im Jahr zwischen 1997 und 2013 um 150 000 gefallen ist.
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Jugendhilfe
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Nr. 1
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S. 59-64