Unbegleitete, minderjährige Ausländer - eine Herausforderung, die zu schaffen ist!

Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt
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Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt

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Köln

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Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher regelt eine kindeswohl- und jugendhilfegerechtere bundesweite und landesinterne Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA). Bisher mussten UMA am Ort der Einreise in Obhut genommen werden. Das hat dazu geführt, dass durch die Konzentration der Einreisen bedingt, einige Jugendämter besonders herausgefordert waren. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind alle Jugendämter gefordert, geflüchtete unbegleitete Minderjährige in Obhut zu nehmen. Das Beispiel der Stadt Eschweiler zeigt, wie diese Anforderung auch von kleineren Jugendämtern zu bewältigen ist.

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Jugendhilfe-Report

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Nr. 1

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S. 23-26

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