Die Sanktionierung junger Arbeitsloser im SGB II.

Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge
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Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge

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Berlin

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0340-3564

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SEBI: Zs 2392

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Abstract

Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahre 2005 markierte den vorläufigen Abschluss umfassender Arbeitsmarkreformen. Jugendlichen und jungen Erwachsenen wurde hierbei eine Sonderstellung zugedacht: Sie sollen unverzüglich gefördert werden, im Gegenzug gelten für sie schärfere Sanktionsregeln. Junge Arbeitslose werden zudem häufiger sanktioniert als ältere Leistungsberechtigte und dabei Männer häufiger als Frauen. Kritische Stimmen aus Wissenschaft und Praxis weisen immer wieder auf die möglichen Fehlsteuerungen hin, die mit der Ungleichbehandlung junger Hilfebedürftiger durch die bestehenden Regelungen einhergehen. Sanktionen haben für die Betroffenen teils massive Folgen für ihre materielle Versorgungslage sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

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Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit

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Nr. 4

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S. 44-55

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