Familiengerichte im Kinderschutz - neue Daten, neue Einsichten.

Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
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Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

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DE

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Dortmund

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1436-1450

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Abstract

Mit dem Inkrafttreten der Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes ist auch die Teilerhebung zu den gerichtlichen Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge qualifiziert und erweitert worden. Erfasst werden nunmehr weitere Maßnahmen des Familiengerichts aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls - auch unterhalb der Schwelle des vollständigen oder teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge. Neben dem bereits zuvor erfassten Geschlecht, liegen künftig auch Informationen zum Alter der von den Maßnahmen betroffenen Kinder und Jugendlichen vor. Mittlerweile haben einige Bundesländer die ersten Daten nach der Neufassung der Teilstatistik veröffentlicht. Am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) wird ein erster Blick in die aktuellen Ergebnisse geworfen.

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KomDat-Jugendhilfe

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Nr. 3

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S. 15

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