Der 14. Kinder- und Jugendbericht - Teil 5: Die Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe seit Beginn des 21. Jahrhunderts.

Bundesanzeiger
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Köln

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1861-6631

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SEBI: 4-Zs 526

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Abstract

Im Unterschied zum Bildungssystem, allen voran der Schule, ist die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland traditionell gekennzeichnet durch ein breites Spektrum von öffentlichen und nicht staatlichen Akteuren, den sogenannten "freien Trägern" oder genauer: Träger der freien Jugendhilfe. Die grundlegenden Rechtsvorschriften über das Gesamtsystem der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland (§§ 3 und 4 SGB VIII) und damit zugleich über deren wesentliche Strukturprinzipien sind bemerkenswerterweise seit Inkrafttreten des KJHG/SGB VIII 1990/1991 noch nie geändert worden. Sie entsprechen jahrzehntelangen Entwicklungen und stellen mit ihren knappen, gelungenen Formulierungen offensichtlich unverändert "klassische Grundgewissheiten" und zentrale Rechtspositionen dar.

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ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

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Nr. 8/9

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S. 336-341

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