Bedeutung der Neuerungen in § 37 SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz für die Pflegekinderhilfe.

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
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Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

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1867-6723

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Abstract

Seit nunmehr fast eineinhalb Jahren ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft. Es hat über den Kinderschutz im engeren Sinne hinaus auch Änderungen für andere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe gebracht - nicht zuletzt der Pflegekinderhilfe. Speziell für diese relevant sind die Neuerungen in § 37 SGB VIII, die die Rechtsposition von Pflegepersonen ausgebaut haben und eine verbindliche, kontinuierliche Hilfeleistung und Unterstützung gewährleisten sollen. Wie vermutlich jedes neue Gesetz wirft auch das BKiSchG an dieser Stelle neben den mit ihm geschaffenen Klarstellungen Fragen für die Praxis auf. Im Beitrag soll zunächst der Entstehungshintergrund der Neuerungen erläutert und dann auf die bislang aufgetauchten Fragen eingegangen werden.

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Das Jugendamt

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Nr. 6

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S. 311-314

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