Das Recht des durch anonyme Samenspende gezeugten Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung. Zugleich Anmerkung zum Urt. des OLG Hamm v. 06.02.2013 (NJW 2013, S 1167 ff. = ZKJ 2013, S. 292 ff.)

Leeb, Christina-Maria/Weber, Martin
Bundesanzeiger
No Thumbnail Available

Date

2013

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Bundesanzeiger

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Köln

item.page.language

item.page.issn

1861-6631

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 4-Zs 526

item.page.type-orlis

RE

Abstract

Das OLG Hamm hatte sich jüngst im Rahmen einer medial viel beachteten Berufungsentscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein im Rahmen einer heterologen Insemination - einer sogenannten Fremdsamenspende - gezeugtes Kind einen Auskunftsanspruch gegen den behandelnden Arzt hinsichtlich der Identität des Samenspenders sowie einen Anspruch auf Einsicht in die medizinischen Unterlagen hat. Es bejahte dies insbesondere mit Blick auf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner (genetischen) Abstammung. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Description

Keywords

item.page.journal

ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

item.page.issue

Nr. 7

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 277-280

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries