Offene Daten (Open Data).
Springer VS
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Springer VS
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DE
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Wiesbaden
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ZLB: Kws 761/233
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Abstract
Staatliche oder kommunale Daten, die digital verfügbar sind, gelten dann als „offen“, wenn sie von jedermann beliebig genutzt werden können. Wenn die Verwaltung ihre Datenbestände grundsätzlich veröffentlicht und in Formaten bereitstellt, dass andere sie verarbeiten können, dann erhofft man sich nützliche Anwendungen, die Innovationen fördern und das wirtschaftliche Wachstum antreiben. Auch Behörden können davon profitieren, etwa durch einen leichteren Zugriff auf die Daten anderer Stellen. Offene Daten könnten deshalb nicht nur eine relativ kostengünstige Wirtschaftsförderung sein, sondern auch Impulse zur Modernisierung der Verwaltung geben. Fehler in den Daten können schneller entdeckt werden, wenn viele damit arbeiten, und es können Anwendungen entstehen, die bei den begrenzten Ressourcen der Verwaltung nicht hätten erwartet werden können.
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559-570