Elektronisches Regieren und Verwalten (E-Government).
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DE
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Wiesbaden
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ZLB: Kws 761/233
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Abstract
Unter E-Government wird Neugestaltung der öffentlichen Leistungserbringung sowie die Etablierung neuer Formen der Beteiligung mittels Informationstechniken verstanden. Dabei geht es nicht nur darum, Bestehendes zu digitalisieren, sondern Abläufe und Verfahren sowie Interaktionen zwischen Bürger und Staat zu verbessern, respektive zu vereinfachen. Mit dem IT-Einsatz allein ist es demnach nicht getan. Auch grundlegendere Strukturveränderungen sind möglich, weil IT zum Beispiel die Territorialität verändert, was ein grundlegendes Prinzip für die Organisation von Staat und Verwaltung ist.
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537-546