Das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung.

Klicki, Christian
Kommunal- u. Schul-Verl.
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2019

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Kommunal- u. Schul-Verl.

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Wiesbaden

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ZLB: Kws 704/966

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DI

Abstract

Die Kommunen bewerben sich um staatliche Fördermittel, mit dem Ziel die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen. Bei der Verteilung von staatlichen Zuschüssen kämpfen vor allem Städte und Gemeinden mit "harten Bandagen", um gegenüber dem Landesgesetzgeber die besten Projektideen einzureichen und Nachbarkommunen auszustechen. Geht eine Kommune leer aus, fühlt sie sich oft ungleich behandelt. In juristischer Hinsicht wird dabei eine Verletzung des Gebots der interkommunalen Gleichbehandlung gerügt. Seinen Hauptanwendungsfall hat das Gebot bei der Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs. Es kam insbesondere bei der Ausgestaltung von Abundanzumlagen, wie dem nordrhein-westfälische "Kommunal-Soli", zur Geltung. Mit Hilfe des interkommunalen Gleichbehandlungsgebots wurde auch der Zensus 2011 sowie sog. "Hochzeitsprimären", die Anreize für die freiwillige Fusionen von mehreren Kommunen beanstandet. Erstmals tauchte der Rechtsgrundsatz im Jahr 1993 in der Rechtsprechung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes auf. Mittlerweile war das Gebot Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie zahlreicher Landesverfassungs- und Verwaltungsgerichte. Dennoch gibt es viele Unklarheiten bei der Anwendung und der Reichweite des Rechtsgrundsatzes. Erstaunlicherweise fehlt eine systematische Aufarbeitung des Gleichbehandlungsgebots in der Literatur, sodass mit dieser monografischen Untersuchung diese Lücke geschlossen werden soll. Es wird eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung und Literatur zum Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung vorgenommen. Es wird untersucht, ob nur Gemeinden und Gemeindeverbände oder auch andere kommunale Institutionen, wie zum Beispiel Zweckverbände, eine Verletzung des kommunalen Gleichbehandlungsgrundsatzes rügen können. Dabei wird die Frage beantwortet, ob das interkommunale Gleichbehandlungsgebot nur im Verhältnis zwischen dem Staat und den Kommunen gilt, oder auch im Verhältnis mehrerer Kommunen zur Anwendung kommt. Aus Sicht der Kommunen ist es wichtig, Kenntnis darüber zu haben, in welchen Fällen eine Ungleichbehandlung vorliegt und welche Rechtsschutzmöglichkeiten vorhanden sind. In diesem Zusammenhang behandelt die Untersuchung die Fragestellung, ob Gemeinde und Gemeindeverbände mit Hilfe des Gebots konkret bezifferbare Ansprüche geltend machen können.

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XXXVIII, 231 S.

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Wissenschaft und Praxis der Kommunalverwaltung; 25

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