Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Kommentar. 6. Aufl.

Davydov, Dimitrij/Hönes, Ernst-Rainer/Ringbeck, Birgitta/Stellhorn, Holger
Kommunal- u. Schul-Verl.
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Datum

2018

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Herausgeber

Kommunal- u. Schul-Verl.

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Wiesbaden

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Standort

ZLB: R 463/24a

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben. Im Kommentar zum Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) werden die landestypischen Besonderheiten aufgezeigt. Der Kommentar informiert über Fragen des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Die aktuelle Rechtsprechung zum Denkmalrecht in Nordrhein-Westfalen sowie zu den anderen Ländern ist berücksichtigt. Die Publikation gibt einen Überblick über das Verwaltungshandeln mit den dazugehörigen Verfahrensabläufen bei Denkmalschutz und Denkmalpflege und der politischen Schwerpunktsetzung, insbesondere in den Förder- und den Darlehensprogrammen. Daneben stellt sie die Wechselbeziehungen mit dem Baurecht und dem Steuerrecht dar. Mit der Ausrufung des Europäischen Kulturerbejahres 2018 hat die EU das Bewusstsein für das gemeinsame europäische Erbe wecken und die Bereitschaft zu seiner Erhaltung fördern wollen. Unter dem Motto "sharing heritage" stehen in Deutschland - und speziell in Nordrhein-Westfalen - Erinnerungsorte, Bau- und Bodendenkmäler, die die gemeinsame europäische Geschichte wiederspiegeln. Neben bildungspolitischen Projekten gehören auch rechtspolitische Initiativen zu den erklärten Zielen des Kulturerbejahres, hat sich doch die EU, ebenso wie der für europäische Denkmalschutzfragen traditionell zuständige Europarat, die Entwicklung von innovativen Modellen einer "auf Beteiligung ausgerichteten Verwaltung" auf die Agenda gesetzt. Auf dem Weg zur Entstaatlichung und Entbürokratisierung ist die bereits in der Vergangenheit vereinfachte Landesbauordnung unter dem Einfluss der Musterbauordnung systemgerecht fortentwickelt worden, zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen (BauModG NRW) und hat damit wichtige Impulse zu einer Überarbeitung des Beitrags gegeben.

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563 S.

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