Landschaftsplanung.

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Wiesbaden

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ZLB: Kws 200/17

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Abstract

Landschaftsplanung ist das zentrale Instrument zur räumlichen Konkretisierung und Verwirklichung der Ziele und Grundsätze von Natur, Landschaft und landschaftsgebundener Erholung. Sie hat eine ganzheitliche Betrachtung der Mensch-Umwelt-Beziehungen im Fokus. Handlungsgegenstände der Landschaftsplanung sind die Naturgüter Luft und Klima, Wasser, Gestein und Boden, die wild lebenden Tiere und Pflanzen, Lebensgemeinschaften und Biotope sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft und ihr Erholungswert. Die Landschaftsplanung ist im Bundesnaturschutzgesetz und ergänzend bzw. abweichend in den Landesnaturschutzgesetzen der Länder rechtlich verankert. Landschaftspläne stellen die Fachpläne für den Naturschutz dar und liefern naturschutzplanerische Beiträge für alle Ebenen der räumlichen Gesamtplanung (Landesentwicklungs-, Regional- und Flächennutzungsplanung) sowie wichtige Informationen für andere Planungsinstrumente, wie bspw. Umweltverträglichkeitsprüfungen. Aktuelle Herausforderungen stellen eine verstärkt prozessorientierte Teilhabe der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung dar. Mit einer modular aufgebauten Herangehensweise kann die Landschaftsplanung aktuellen und zukünftigen Herausforderungen, wie bspw. innerörtlichen Aspekten, Klimawandel, Kulturlandschaftswandel und demographischer Wandel, bedarfsgerecht begegnen.

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S. 245-264

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