Geologische Daten zum Untergrund. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Vogler 16.4108 vom 16. Dezember 2016.
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Abstract
Die Nutzung des Untergrunds und deren Bedeutung nimmt zu und wird weiter zunehmen. Bis heute fehlt es aber meistenorts an einer sinnvollen Regulierung und Koordination dieser Tätigkeiten. Nutzungskonflikte sind voraussehbar, mögliche Potentiale können verhindert oder infrage gestellt werden und spätere Korrekturmassnahmen sind mit erheblichen Kosten verbunden. Eines der Kernthemen im Rahmen der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG II) ist die Raumplanung im Untergrund. Damit Raumplanung im Untergrund stattfinden kann, bedarf es aber entsprechender raumbezogener Daten: Geoinformation. Ein Grossteil der geologischen Informationen liegt jedoch in der Datenherrschaft von Privaten und der Kantone. Und nur wenige Kantone verfügen über eine zeitgemässe Regelung der Nutzung des Untergrunds. Ebenfalls nur in einigen Kantonen gibt es Regelungen über das Erheben und die Nutzung von geologischen Daten, welche es den kantonalen Behörden erlauben, Private zur Einlieferung der Information zu verpflichten und diese zu Planungszwecken zu verwenden. Auch ist der Aufwand zum Erlangen dieser Informationen hoch und damit der Anreiz, solche Daten freizugeben, entsprechend klein. Es besteht somit ein erheblicher Handlungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Freigabe, der Koordination und der einheitlichen Regulierung der geologischen Informationen im Untergrund. Ohne diese Daten bleibt die dringlich notwendige Raumplanung unter der Erdoberfläche schwierig und mangelhaft. Dafür braucht es den gewünschten Bericht.
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24 S.