OZG-Umsetzung bis 2022: Alle Ebenen müssen zusammenwirken.

Institut für den Öffentlichen Sektor
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Institut für den Öffentlichen Sektor

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Berlin

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1866-4431

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ZLB: Kws 770 ZB 6855

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EDOC

Abstract

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis zum Jahr 2022 ihre Verwaltungsleistungen in einem Verbund ihrer Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Dazu müssen die 575 wichtigsten Services online verfügbar gemacht werden. Mit dem beschlossenen Portalverbund werden die Verwaltungsportale des Bundes, der Länder und der Kommunen technisch verknüpft. Voraussetzung dafür ist, dass jedes Bundesland das eigene Verwaltungsportal mit den Kommunal- und sonstigen Fachportalen des Landes zu einem eigenen Portalverbund verknüpft. Der Portalverbund wird ein bundesweiter digitaler Kraftakt. Welche Herausforderungen bringt dieses Vorhaben mit sich und welche Chancen sind dadurch zu erwarten? Wie müssen Bund und Kommunen zusammenwirken, damit das Mammutprojekt gelingen kann?

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PublicGovernance : Zeitschrift für öffentliches Management

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Nr. 1 (Frühjahr)

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S. 16-17

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