Daseinsvorsorge und digitale Teilhabe sichern.
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DE
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Bonn
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ZLB: Kws 100,6/29
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RE
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Abstract
Die Daseinsvorsorge steht für die öffentliche Gewährleistung eines Angebots ausgewählter, als lebensnotwendig eingestufter Güter und Dienstleistungen. Dazu zählen etwa Brand- und Katastrophenschutz, Gesundheitsversorgung, Bildung, Post und Telekommunikation, Nahversorgung, Mobilität und Rettungsdienst. Diese sollten in einer akzeptablen Mindestqualität zu sozialverträglichen Preisen und flächendeckend in zumutbarer Entfernung erreichbar angeboten werden. Die öffentliche Hand hat dabei die Aufgabe, die Funktionalität der Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Der Begriff der Daseinsvorsorge wandelt sich und ist "entwicklungsoffen". Neben klassischen Bereichen setzt sich z. B. immer mehr die Ansicht durch, den Breitbandausbau als Teil der "modernen" Daseinsvorsorge zu verstehen. Ist sogar in Zukunft ein Recht auf digitale Teilhabe denkbar? Diesen Fragen der Rechtsentwicklung widmet sich die vorliegende Studie.
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19 S.
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