Einsatz von Erbbaurechtsmodellen zur Optimierung des Anlageerfolgs.

Vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
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Vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung

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DE

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Berlin

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1867-8815

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ZLB: Kws 108 ZB 6373

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RE

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Abstract

Während Erbbaurechte international über alle Immobilienarten hinweg weit verbreitet sind, fristen sie in Deutschland weiterhin ein Schattendasein. In den meisten Fällen sind es Kommunen, Kirchen und Stiftungen, die in Deutschland Erbbaurechte vergeben. Diese streben eine möglichst risikoarme, aber dennoch wirtschaftliche Nutzung ihres Grundbesitzes an und sichern mit Hilfe des Erbbaurechtsmodells den langfristigen Erhalt ihres Grundbesitzes. Erbbaurechtsnehmer sind hierbei in erster Linie Privatpersonen, die über das Erbbaurechtsmodell in die Lage versetzt werden, Wohneigentum eigenkapitalschonend zu realisieren. Als reine finanztechnische Strukturierungsvariante - also unabhängig von dem Interesse, Grundbesitz dauerhaft zu sichern - findet das Erbbaurechtsmodell in der Praxis bisher nur eine geringe Resonanz. Wie Erbbaurechtsmodelle Investoren dabei helfen können, ihre Anlageziele zu erreichen, soll in dem Beitrag dargestellt werden.

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Forum Wohnen und Stadtentwicklung : Verbandsorgan des Vhw

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Nr. 4

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S. 205-210

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