Kommunales E-Government. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kommunen umsetzen.
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DE
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Köln
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Zusammenfassung
Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in der Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden. Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen. Der Auf- bzw. Ausbau von kommunalen Serviceportalen ist sehr stark von den Rahmenbedingungen der einzelnen Bundesländer abhängig. Es gibt gute Beispiele, wo Kommunen kostengünstig Portallösungen des Landes mitnutzen und von standardisierten Online-Diensten profitieren können. Im ländlichen Raum lohnt es sich, wenn Landkreise und kreisangehörige Kommunen gemeinsame Serviceportale aufbauen, bzw. entsprechende Angebote kommunaler IT Dienstleister nutzen. Der Aufbau eines Serviceportals bietet erhebliche Chancen für die ganzheitliche Digitalisierung von Prozessen. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment und einem Outputmanagement entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Government-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung. Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz erheblich steigert.
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53 S.
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KGSt-Bericht; 2019,6