Heimvorteil bei der Bauplatzvergabe? Ein Überblick zur aktuellen Rechtslage, Gestaltungsmöglichkeiten und rechtlichen Risiken bei Einheimischenmodellen.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762

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Abstract

Die Frage, ob eine Berücksichtigung von ortsansässigen Bürgern sowie deren Verbundenheit zur Heimat bei der Bauplatzvergabe von Städten und Gemeinden rechtlich zulässig sind, war lange Zeit umstritten. Die sogenannten Einheimischenmodelle haben insbesondere in Ballungsräumen das Ziel, angesichts steigender Grundstücks- und Immobilienpreise weniger begüterten Mitgliedern der örtlichen Bevölkerung und vor allem jungen ortsansässigen Familien den Erwerb von angemessenem Wohnraum in ihrer Heimatgemeinde zu ermöglichen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied aber Anfang Mai 2013, dass Gemeinden Bauland nicht bevorzugt an Käufer vergeben dürfen, die eine besondere Bindung zur Gemeinde haben, also an Einheimische - jedenfalls nicht ohne eine Rechtfertigung durch das Allgemeinwohl. Die Bundesregierung hat nun gemeinsam mit Bayern Mitte des Jahres 2017 in Abstimmung mit der Europäischen Kommission neue Leitlinien zur Ausgestaltung von Einheimischenmodellen entwickelt, um die für viele Städte und Gemeinden immens wichtige rechtssichere Ausgestaltung von Einheimischenmodellen zu gewährleisten. Viele Fragen sind allerdings noch immer offen. Im Beitrag soll die aktuelle Rechtslage aufgezeigt und ein Überblick zu den Gestaltungsmöglichkeiten und rechtlichen Risiken bei Einheimischenmodellen gegeben werden.

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Die Gemeinde : BWGZ ; Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte

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Nr. 14

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S. 689-692

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