Naturschutzrecht bei der Vorhabenzulassung in §§ 34 und 35 BauGB.

Kassel University Press
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Kassel

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ZLB: R 652/140

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Abstract

Naturschutzrechtliche Sachverhalte spielen bei der Genehmigung von Vorhaben nach §§ 34 und 35 BauGB eine immer größere Rolle. Bauvorhaben sind - insbesondere im Außenbereich - mit Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden, die Gegenstand verschiedener naturschutzrechtlicher Regelungen sind. In diesem Zusammenhang stellt sich zum einen die Frage, ob die naturschutzrechtlichen Regelungen Anwendung finden und zum anderen, welche Behörde in welchem Verfahren über die Einhaltung naturschutzrechtlicher Regelungen zu entscheiden hat. Diese beiden Fragen sind voneinander zu trennen. Innerhalb des Verfahrensrechts wird insbesondere die Frage der Beteiligung der Naturschutzbehörden relevant. § 34 BauGB bietet bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich lediglich einen kleinen Ansatz für die Prüfung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, so dass diese hier eine eher untergeordnete Rolle spielen. Anders ist dies bei Außenbereichsvorhaben. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB schützt durch die Anerkennung naturschutzrechtlicher Verbotstatbestände Natur und Landschaft in erheblichem Maße vor Bebauung.

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S. 72-82

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Schriftenreihe des Fachgebiets Landschaftsentwicklung/Umwelt- und Planungsrecht; 4