Hochwasserrisikovorsorge - ein bodenpolitisches Thema! Zur Rolle von Eigentum im Hochwasserrisikomanagement.
Informationskreis für Raumplanung
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Informationskreis für Raumplanung
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DE
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Dortmund
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0176-7534
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ZLB: Kws 155 ZB 6864
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Abstract
"Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen" (§ 5 WHG) - das Wasserhaushaltsgesetz ist mit dieser Grundsatzregelung zur allgemeinen Sorgfaltspflicht deutlich. Bürger sollen Vorsorge treffen. Allerdings zeigt die Praxis ein anderes Bild. Obwohl Risikovorsorge ein wichtiger Baustein von Hochwasserrisikomanagement ist, gibt es große Defizite in der Umsetzung.
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Raumplanung : Fachzeitschrift für räumliche Planung und Forschung
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Nr. 2
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S. 21-25