Bürgerrufautos - zur aktuellen Rechtslage und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Gemeindetag Baden-Württemberg
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
2019
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Gemeindetag Baden-Württemberg
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Stuttgart
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Kws 700 ZB 6762
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
Authors
Abstract
In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 84 Bürgerbusverkehre und etwa ein Dutzend Bürgerrufautos. Insbesondere im Ländlichen Raum ist ein Grundangebot im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als Mobilitätsgarantie für Städte und Gemeinden unverzichtbar - Bürgerbusse und Bürgerrufautos verkehren dort, wo es genügend Freiwillige für diese Aufgabe gibt und wo eine Lücke im Angebot des ÖPNV besteht. Noch nicht abschließend geklärt ist allerdings die Frage, ob der Betrieb von Bürgerrufautos rechtlich überhaupt zulässig ist.
Description
Keywords
item.page.journal
Die Gemeinde : BWGZ ; Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte
item.page.issue
Nr. 4
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 129-132
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
Verkehr , Nahverkehr , Verkehrsangebot , Busverkehr , Bürgerbus , Rufbus , PKW , Zubringer , ÖPNV , Rechtslage , Daseinsvorsorge , Zulässigkeit , Subsidiaritätsprinzip , Taxiverkehr