Umfang der Klage- und Rügebefugnis von Individualklägern nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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Abstract
Der Beitrag untersucht die Erweiterung der Rechtsstellung des Individualklägers durch das UmwRG. Abweichend vom materiellen Recht wird dem Einzelnen für den Bereich der Kontrolle des Verwaltungsverfahrens eine Rügebefugnis auch für Vorschriften eingeräumt, die lediglich Interessen der Allgemeinheit und nicht individuelle Interessen Einzelner verfolgen. Diese Instrumentalisierung des Einzelnen zur Durchsetzung des objektiven Umweltrechts erscheint im Lichte der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unionsrechtlich nicht zwingend. Ferner gilt es, die Kontrolle des Verfahrensrechts von der inhaltlichen Kontrolle der angegriffenen Sachentscheidung abzugrenzen.
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Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
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Nr. 4
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S. 121-130