Praxis in Sicht. Medizinische Grundversorgung als Aufgabe der öffentlichen Hand.
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung
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Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung
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DE
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Berlin
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0936-9465
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ZLB: Kws 104 ZB 6841
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Abstract
Deutschland sind die Landkreise für die Sicherung der medizinisch-stationären Versorgung in Krankenhäusern sowie für die medizinische Notfallversorgung (Rettungsdienst) zuständig. Nicht zu ihren Aufgaben zählt die medizinische Grundversorgung durch Haus- und Fachärzte sowie weitere Grunddienstleistungen wie Apotheken und Pflegeeinrichtungen. Dennoch sehen sich immer mehr Kommunen abseits der großen Städte mit dem Problem konfrontiert, dass die hausärztliche Versorgung mangels Nachwuchs wegzubrechen droht. Die Bedarfsplanung der ärztlichen Versorgung erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVs) der Bundesländer. Die Planungsbereiche der KVs orientieren sich meist an mittelzentralen Verflechtungsbereichen. Innerhalb der Planungsbereiche besteht grundsätzlich eine Niederlassungsfreiheit für Ärzte, solange der Planungsbereich nicht als "überversorgt" gesperrt ist. Von einer ausreichenden Versorgung wird ausgegangen, wenn ein bestimmtes Verhältnis von Arztsitzen pro Einwohner nicht unterschritten wird. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die räumliche Verteilung von Arztpraxen innerhalb der Planungsbereiche sehr heterogen sein kann. Obwohl die Zuständigkeit für die hausärztliche Versorgung nicht bei den Städten, Gemeinden Bewegungsförderungund Landkreisen liegt, bestehen durchaus Ansatzpunkte für diese, aktiv zu werden.
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Planerin
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Nr. 5
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S. 22-25