25 Jahre Raumordnungsverfahren im deutschen Bundesrecht. Entstehungsgeschichte während der Rahmengesetzgebung.
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DE
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Hannover
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ZLB: Kws 155/217
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EDOC
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Zusammenfassung
Das Planungsinstrument des Raumordnungsverfahrens wird in Deutschland seit vielen Jahrzehnten eingesetzt. Die ersten landesrechtlichen Regelungen reichen auf das Jahr 1957 zurück, seitdem haben der Bund und die Länder die gesetzlichen Grundlagen des Raumordnungsverfahrens kontinuierlich weiterentwickelt. Der folgende, rechtshistorische Beitrag gibt einen Überblick über die Entstehung und Weiterentwicklung des Bundesrechts zum Raumordnungsverfahren. Einen besonderen Schwerpunkt der Betrachtung bildet dabei die Zeitspanne 1989 bis 2008, innerhalb derer der Bund die Kompetenz zur Rahmengesetzgebung innehatte. Der Beitrag benennt in einem ersten Abschnitt die Vorläufer der bundesrechtlichen Regelungen auf Länderebene im Zeitraum 1957-1988. In einem zweiten Abschnitt werden die Gründe beschrieben, die 1989 zu einer einheitlichen Normierung im Bundes-Raumordnungsgesetz führten, in einem dritten Abschnitt deren wichtigsten Inhalte. Weiter wird ausgeführt, wie die neuen Inhalte des Raumordnungsgesetzes 1990 in einer eigenen "Raumordnungsverordnung" des Bundes und im Landesplanungsrecht konkretisiert wurden, und wie sich das Bundesrecht anschließend bis 2008 weiterentwickelte. Den Abschluss dieses Beitrags bildet ein kurzer Ausblick auf die zu erwartende weitere Entwicklung der Gesetzgebung im Zeichen der Föderalismusreform.
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S.37-48
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Arbeitsberichte der ARL; 25