Das bauplanungsrechtliche Ökokonto und seine Abgrenzung zum naturschutzrechtlichen Ökokonto.

Scheidler, Alfred
Springer
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Datum

2019

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Herausgeber

Springer

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Heidelberg

Sprache

ISSN

0172-1631

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 271 ZB 1160

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

§135a Abs. 2 Satz 2 BauGB ermöglicht den Gemeinden die Führung eines bauplanungsrechtlichen Ökokontos, auf dem die Gemeinde Ausgleichsmaßnahmen gewissermaßen "anspart", um diese mit künftigen, oft noch unbekannten planbedingten Eingriffen gewissermaßen verrechnen zu können. Im Naturschutzrecht regelt §16 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit Landesrecht die Bevorratung von vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mittels Ökokonten, Flächenpools oder anderer Maßnahmen. Während §135 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung von Bedeutung ist, kommt §16 Abs. 2 BNatSchG bei der Vorhabenzulassung, also bei Eingriffen außerhalb der Bauleitplanung, zum Tragen.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Natur und Recht : Zeitschrift für das gesamte Recht zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umwelt

Ausgabe

Nr. 5

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 297-300

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