Das bauplanungsrechtliche Ökokonto und seine Abgrenzung zum naturschutzrechtlichen Ökokonto.
Springer
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2019
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Springer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Heidelberg
Sprache
ISSN
0172-1631
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 271 ZB 1160
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
§135a Abs. 2 Satz 2 BauGB ermöglicht den Gemeinden die Führung eines bauplanungsrechtlichen Ökokontos, auf dem die Gemeinde Ausgleichsmaßnahmen gewissermaßen "anspart", um diese mit künftigen, oft noch unbekannten planbedingten Eingriffen gewissermaßen verrechnen zu können. Im Naturschutzrecht regelt §16 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit Landesrecht die Bevorratung von vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mittels Ökokonten, Flächenpools oder anderer Maßnahmen. Während §135 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung von Bedeutung ist, kommt §16 Abs. 2 BNatSchG bei der Vorhabenzulassung, also bei Eingriffen außerhalb der Bauleitplanung, zum Tragen.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Natur und Recht : Zeitschrift für das gesamte Recht zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umwelt
Ausgabe
Nr. 5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 297-300