Aeria (non) olet! Zur Zulässigkeit der Privilegierung von E-Taxen.
Beck
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Beck
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DE
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München
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0721-880X
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ZLB: R 620 ZB 1292
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Abstract
Der Autor untersucht eine Zulässigkeit der Privilegierung von E-Taxen. Er berichtet, dass die Deutsche Umwelthilfe durch Verwaltungsstreitverfahren deutsche Großstädte zu Luftreinhaltemaßnahmen verpflichten möchte. Unter anderem fordert sie, E-Taxen zu privilegieren. Der Autor untersucht unabhängig von einem möglicherweise bestehenden prozessualen Anspruch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Privilegierung. Er unterscheidet dabei zwischen einer Privilegierung bei der Erteilung von Taxikonzessionen, einer preisbezogenen Privilegierung und einer Gebietsprivilegierung, bei der bestimmte Stadtbereiche E-Taxen vorbehalten bleiben. Der Autor sieht kaum Möglichkeiten für eine Privilegierung von E-Taxen. Eine Bevorzugung bei der Konzessionserteilung sei ausgeschlossen. Eine Preisprivilegierung sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nur in geringem Umfang zulässig und auch nur bei einer tatsächlich niedrigeren betrieblichen Kosten-Nutzen-Relation. Eine Gebietsprivilegierung sei nicht rechtfertigungsfähig, weil Taxen nur einen geringen Verursachungsbeitrag an der bestehenden Luftverunreinigung hätten.
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Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht : NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung
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Nr. 18
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S. 1363-1367